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Haftung des Networkers bei Links von seiner Website?
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BGH (Urteil vom 18.10.2007 – Az.: I ZR 102/05)
Das BGH Urteil betrifft Networker, die von ihren Internseiten aus auf externe Internetseiten verlinken, die mit unzulässigen Heilsaussagen werben. Demnach haftet der verlinkende Networker dafür.