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Marketingstrategie - international I

Eine Abschlussformulierung, die en gros als zusammenfassend das Handlungspaket der strategischen Konzeption des Geschäftsbereichs genommen werden kann, lässt sich folgenderweise stellen:

Expansion des Geschäftsbereichs durch passendere Marktdurchdringung punktuell auserwählter Märkte und geografische Zerteilung (Marktausweitung) durch der mit der Investitionen X.-AG und den fabrikatpolitischen Ergebnissen geschaffenen Befähigungen nach Richtmarken von Auftragseingangs- und Renditezielen (als Maßgrößenvektoren).

Dann ist festzustellen, dass die Unterziele, wie beispielsweise das Konstituieren der US Corp im ausschlaggebenden nicht, besser gesagt noch nicht, den vorgegebenen Zielerreichungsgrad vorlegen und insoweit die Auftragseingangs- und Ertragsziele der strategischen Konzeption ebenso nicht, bzw. noch nicht, erreicht wurden. Die Gründe dafür liegen vor allem in den Reaktionen von Einflussgrößen, die zum Teil nicht vorhergesehen wurden und teilweise in den Effekten von Einflussgrößen, deren Intensität geschätzt wurden. Die anknüpfenden Ausführungen sind dieser Begebenheit zugeordnet.

Mit der Überreichung des Erstellungsprogramms der X.-Firma, eines Bestandes von hergestellten und halb-fertigen Aggregaten und Ersatzteilen in Höhe von 6.000.000 € und der Absicherung eines sich über eine Frist von 10 Jahren (vom Bundeskartellamt auf sechs Jahre reduzierten) erstreckenden Schutzrechts, sah man die Bedingungen als geschaffen, mit einem substantiierten, zugekauften Produktprogramm und zugekauftem Kundenstamm, neue Märkte zu kultivieren und einen unangenehmen Mitbewerber loszuwerden.

An diesem Punkt sollte das Produktprogramm der X.-Firma erst einmal weitergeführt, um dann sukzessiv in das Erstellungsprogramms der Firma eingebaut zu werden, das heißt, der Aufkauf und die Verwertung von technologisch-konstruktiven Vorteilen. Mit der Fortschreibung des neu-Anlage-Geschäftes und des Versorgungs- Services verfolgte man auch die Förderung des bestehenden Kundenkreises/Anwender der X.-Aktiengesellschaft (die von beiden Betrieben geführten Produktivgüter wiesen eine hohe Stufe an Substituierbarkeit auf.

 

Mat21

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