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Was tun gegen Manipulation und Beeinflussung III

Die Errungenschaften eines Kollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Richtschnur für die eigene Effektivität dienen, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstwert an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstwertgefühl im Zaume, damit es nicht zur Hybris führt. Verfolgen Sie Ergebnisse, von denen Sie eigenhändig überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.


Und letztendlich, hinterfragen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch spüren der VIP sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar vermelden zu wollen, Sie seien der/die Beste. Überdenken Sie: es gibt allzeit eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich am Anfang aufmerksam machen will. Es sind dies, das Grundregel von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat offensichtlich ebendiese beiden Prinzipien vor dem Background von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistungsabgabe und die andere Vertragspartei zu einer geeigneten Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung adäquaten Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen.

Ein Vertrag erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die festgelegten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden. Solche Beeinträchtigungen kommen oft vor, falls wir unserem Gegenüber dahingehend Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Überbringung, Zahlung, Güte) erbringen, oder habe minimal den realen Willen oder Qualifikation, die Gegenleistung zu erbringen. Gelegentlich sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Vereinbarung verspricht und Leistung versichert, aber um also nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Vergleichbares, ist sowohl in Familien als auch unter Arbeitskollegen und bei wirtschaftlichen Vereinbarungen an der Tagesordnung. Bei privaten Einigungen ist es von Gewinn, den anderen um unmissverständliche Aktionen in Richtung der Abmachung zu bitten und entsprechend für Sie, betreffend Ihrer Zusagen. Bei dieser stufenweisen Handlungsweise leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung leer auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und kontrollieren, ob Sie auch entsprechend 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine wirtschaftliche Abmachung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Kontrakt. Sicherlich nimmt die Relevanz, einen Justiziar zur Seite zu haben mit dem Wert der abgemachten Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung. Man gibt Ihnen wenig Zeit dazu und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben retour oder wir treten vom Angebot zurück. In diesem Fall ist größte Achtsamkeit erforderlich, denn dies ist oftmals ein untrügliches Zeichen dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu unentbehrliche Zeit abverlangen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, bevor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem begutachteten und unterzeichneten Kontrakt ab. Für den Fall, dass Sie dies nicht tun, laufen Sie Gefahr, manipuliert zu werden und sich darüber übermäßig zu ärgern.

Mat21

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