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Marktpartner können in drei Gattungen aufgeteilt werden
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a) Vorgelagerte Marktpartner:
Mitarbeiter
Zulieferbetriebe
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Marktbegleiter
Als Konkurrenten in engerem Sinn zählen all jene Firmen, die Produkte zur Deckung desselben Bedürfnisses entbieten. Die Erzeugnisse haben korrespondierende Eigenschaften oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller geradlinig mit anderen Fabrikanten von Autos.
Marktbegleiter im weiteren Sinn treten namentlich auf, falls es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Feld des Repräsentations-, Erziehungs-, Genesungs- und Geltungsstrebens liegen. Insofern wetteifern die Visite von Schlemmerrestaurants, die Erwerbung fescher Kleidung, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Theorie spricht man diesfalls von „ uneingeschränkter Konkurrenz".
Die Allgemeinheit
Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Wechselbeziehungen zu Institutionen wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzgehilfen
Als Absatzgehilfen werden Funktionalitätenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Verbindungen zwischen den individuellen Gliedern und am problemlosen Durchfluss der Gegenstände im Austeilungsverfahren beteiligt sind. Als Beispiele für Absatzgehilfen sind zu bezeichnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Frachtführer, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Meinungsforschungseinrichtungen.
Absatzmittler
Hierzu zählen der Kommerz und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Industrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Verbraucher und Benutzer)