Ratgeber für MicroUnternehmen

Produkte gestatten eine Abgrenzung betreffend

Der persönliche Zweck als eine machbarer Teil des Zusatznutzens beinhaltet alle Erwartungen und Denkweisen, die das spezielle, subjektive Verhältnis des Käufers zu dem Produkt beeinflussen. Während beispielsweise bei einem PKW der Grundnutzen im ' geschwinden Fortbewegungsmittel' gesehen werden mag, besteht der persönliche Zweck unter Umständen in der 'Freude am Fahren' oder in einer prägnanten Sicherheitsorientierung.

Der soziologische Zweck, ebenso als Geltungs-, Image- oder Demonstrationsbenefit bekannt, entsteht aus den Wechselbeziehungen des einzelnen Menschen zur gesellschaftlichen Umwelt. Diese Gebrauchsart kann ebenso ein Agens zur Angleichung an andere, bewunderte Mitglieder der Gesellschaft als auch ein Agens zur Abhebung sein. In unserem Produktbeispiel PKW könnte der soziologische Nutzeffekt darin liegen, mit Bestimmtheit einen größeren und schnelleren Wagen denn die Anwohner oder die Mitarbeiter zu fahren.

Der Grundzweck eines Produktes basiert auf den werturteilsfrei-technischen Gebrauchseigenschaften (= Produktform). Die Gestaltungsmöglichkeiten des Produktäußeren sind als Inbegriff des Zusatzzwecks anzusehen. Der Zusatzsinn bietet marketingtechnisch die beste Prozedur, um eine positive Distanz gegenüber Mitbewerbsprodukten zu erlangen.

Produkte erlauben eine Differentiation betreffend der Prämisse Verwendungszweck in die beiden Gruppen 'Konsumggüter' und 'Produktivgüter'. Innerhalb dieser beiden Fabrikatgruppen bringt die Zerlegung nach dem Kriterium Lebensdauer noch die Differenzierung in 'Verbrauchsgut' und 'Gebrauchsgut' bzw. 'Produktionsgut' und ' Investmentgut'.

Die Marke als sog. 'Merkzeichen' für ein Fabrikat stellt ein substanzielles Kommunikationsmittel zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher bzw. Verwender dar. In der Reklame bildet sie einen Festwert, welche sich in die Erinnerung des Kunden einprägen soll.

Die Brand dient zur Kennung eines Fabrikates und soll eine klare Differentiation gegenüber Mitbewerbsprodukten gestatten.