Das BGH Urteil betrifft Networker, die von ihren Internseiten aus auf externe Internetseiten verlinken, die mit unzulässigen Heilsaussagen werben. Demnach haftet der verlinkende Networker dafür.
Wie ist das, wenn man den Hinweis auf der Seite anbringt, dass man für die Inhalte der verlinkten Seiten nicht haftet? Dann müsste man das doch ausschließen können. Sonst würde sich die juristerei hier ja widersprechen oder?
...würde ich kurzerhand zu Ihrer Frage 'Ja' sagen wollen. Allerdings habe ich mir den Volltext des Urteils vorgenommen, weil es ja von nicht unerheblicher Bedeutung ist.
Den Volltext: http://lexetius.com/2007,4328
zu verstehen ist zwar mühsam aber sehr aufschlussreich. Die Prüfung, ob und wenn ja, wie es auf Ihre Website anzuwenden ist, bleibt Ihnen wahrscheinlich nicht erspart.