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Gibt es Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständigie?

Für gesetzlich versicherte Selbständige gibt es seit dem 1.1.2009 Krankengeld

Die allgemeine Mitversicherung oder Zusatzversicherung mittels Krankengeld ist seit Anfang des Jahres für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige nicht mehr möglich. Ersatzweise bieten die Krankenkassen nur Wahltarife an. Leider wird per Gesetz keine Vereinheitlichung der Leistungen geregelt. Außerdem gilt eine Bindefrist von drei Jahren für den Tarif und für die Krankenkasse.

Wichtig wäre eine Krankengeldversicherung für Selbständige wohl, dient sie doch dem Ausgleich eines Verdienstausfalles im Krankheitsfall. Dies trifft für Fälle zu, in denen der Selbständige über einen längeren Zeitraum hinweg wegen einer Erkrankung nicht erwerbstätig sein kann und Einkünfte allenthalben fehlen. Der Gesetzgeber scheint dies erkannt zu haben und regelt die Vorschriften für gesetzlich Versicherte Selbständige bei den Krankenkassen nach. Nichts Neues, an sich, sondern eine Wiederauflage.

Ein 'Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetztes und anderer Vorschriften' liegt im Referententwurf vor. Demnach kann ein Selbständiger sich für die Zahlung eines Krankengeldes entscheide und zwar für ab der siebten Woche seiner Arbeitsunfähigkeit. Natürlich ist der Krankenkassenbeitrag dafür höher. Beim derzeitigen Tarifbeitrag von 14,9 Prozent wird es nicht bleiben. Er könnte stattdessen dem Einheitstarif für Angestellte gemäß bei 15,5 Prozent liegen.

Wenn man das Eintrittsalter und den Zustand der Gesundheit im Auge behält, kann es sich bewähren, eine Krankengeldtagesversicherung als Zusatzversicherung abzuschliessen. Je später man in eine solche einsteigt, desto höher sind in der Regel die Versicherungsprämien. Hierbei sind Überlegungen anzustellen in Richtung: ab dem wievielten Tag einer Krankheit die Versicherung in Anspruch genommen werden soll.

Mat21

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