Ratgeber für MicroUnternehmen

Markenname des Wettbewerbers als Keyword erlaubt - BGH Urteil

Wer in Suchmaschinen keyword-gesteuerte Werbung schaltet, wie bspw. in Yahoo, mit AdWords u.a., kann als Keyword den Namen des Wettbewerbers verwenden. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (22.1.2009, Aktenzeichen: I ZR 30/07) vom Januar des Jahres wurde höchstrichterlich entschieden, dass dies rechtens ist.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Online Werbetreibender hatte den Markennamen eines seiner Wettbewerber als Keyword (Schlüsselwort) in seinen AdWords Anzeigen verwendet. Die (wohl beabsichtigte) Folge war, dass bei der Suche eines Interessenten in der Suchmaschine Google, der den Firmennamen des Wettbewerbers eingab, gleichzeitig die Produktwerbung des Werbetreibenden erschien. Der Wettbewerber hielt dies für rechtswidrig und klagte.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Vorgehensweise des Werbetreibenden rechtlich zulässig ist. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es schliesslich Sinn und Zweck von AdWords Werbung sei, dass potenzielle Käufer so zielgenau wie möglich und möglichst ohne Streuverluste angesprochen werden. Eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Werbetreibenden und dem Wettbewerber gäbe es nicht, denn ein Interessent nähme nicht automatisch an, dass der Eintrag im Anzeigenblock (beinhaltend die Paid-Werbung des Werbetreibenden) ebenfalls vom Wettbewerber stamme.

Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde in der AdWords Anzeige selbst das Keyword nicht verwendet. Der Wettbewerber hatte das Suchwort 'Beta Layout' verwendet. Die Firmenbezeichnung des Wettbewerbers lautete auf 'Beta Layout GmbH'.

Dem BGH-Urteil voraus ging eine Abmahnung des Werbetreibenden durch den Wettbewerber. In den Vorinstanzen war unterschiedlich entschieden worden. Da der Schutz von Unternehmensbezeichnungen (Firmierungen) nicht auf harmonisiertem europäischen Recht beruht, findet eine Vorlage des Falles beim Europäischen Gerichtshof nicht statt.