Ratgeber für MicroUnternehmen

Beauftragte Stabstellen der Investitionsentscheidung

Die mit den veredelnden Aufgaben der Investitionsentscheidung beauftragten Stabstellen (technische und wirtschaftliche) haben die Zahlen und Ergebnisse zusammenzustellen und unter Zuhilfenahme folgender Kriterien zu begutachten/evaluieren:

1. Auf Profitabilität,

2. Auf Amortisationsdauer,

3. auf Vor-- und Nachteile der überhaupt nicht oder schwer quantifizierbaren Faktoren.

In einer zusammenführenden Darstellung werden die Resultate dann den entscheidungstragenden Stellen unterbreitet (Investitionsausschuss, Unternehmensleitung).

Nach Müller-Hedrich bezieht sich die "... Entscheidungshergänge bei diffizilen Investitionsvorhaben ... vorrangig auf die Erzeugung des Zielkatalogs, die Auswahl und Darstellung der Projektalternativen und Operationen und deren Evaluation."

Die Entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre baut auf der formalen Entscheidungstheorie auf, deren Ergebnis eine konsequente Analyse des menschlichen Betragens ist, welches explizite Ziele unter der Aussicht differenzierender realer Aktionsauswahlmöglichkeiten optimal verwirklichen will.

Derzeit haben die verhaltenswissenschaftlichen Begriffsbestimmungs- und Bescheidungsansätze für das entscheidungs-situationsabhängige Verhalten von Individuen und Gruppen gezeigt, dass die "search and pick processes" der Leute kritisch vom spezifischen Verhalten der Entscheidungsträger abhängig sind.

Komplementär dazu haben empirische Forschungen gezeigt, dass nicht objektive Zielvorstellungen wie beschrieben und "the desire to see the earth" bei den Trägern von Auslandsinvestitionsentscheidungen von Entscheidungsbelang waren.

"...The pick to look over the sea..." als Erstentscheidung für Investitionen im Ausland fällt am schwersten, obwohl mit fortschreitender Internationalisierung der Unternehmung die Hinwendung zum Ausland immer leichter wird. Dennoch scheint die Einstellung der Entscheidungsträger zu Auslandsinvestitionen von substanzieller Signifikanz zu sein:

"The posture of the top chief of the company foreign investiture ... settles the complete company's conceptualization to international investment. If the president or chairman of the board is interested in foreign investing, then the organization is liable to be a real international investor.

If he is not, the organisation is implausible to invest abroad; or if it is an investor already, it is possible to restraint its abroad operations."

Mat21

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