Ratgeber für MicroUnternehmen

Aktie ist keineswegs gleich Aktie:

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktieninhabers an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Aktieninhaber wird Teilhaber am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Teilbereiche behandeln die Aktien deutscher Großunternehmen. Die Rechte, über die Sie als Anteilseigner einer ausländischen Aktiengesellschaft verfügen, reglementieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates.

Aktienbesitzer ist Teilhaber - keineswegs Kreditor
Als Eigner einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Handelspapier - Gläubiger, stattdessen Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Daraus resultieren zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, indes zudem Pflichten. Darunter ist gerade die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu verstehen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nominalwert zuzüglich gegebenenfalls ein Aufpreis (Aufschlag), beschränkt. Nebenverpflichtungen sind bei festgelegten Aktienarten möglich; sie müssen hierbei in der Aktienzertifikat im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Finanzier zweierlei Ertragsquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Börsennotierungsgewinne. Die Aktie ist allerdings ein Wagnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungsgewinne noch - größtenteils - Dividenden garantiert werden. Erfolgt indes eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen in der Regel ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten bestehen für die auflegende Institution vor allem bezüglich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Vorführung des Unternehmensanteils (Nennbetrag/Stückaktien) ebenso wie betreffend der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausgestaltung hinsichtlich der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die fortwährende freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.