Ratgeber für MicroUnternehmen

"Fonds" Rechtlich und wirtschaftlich

"Fonds" sind ganz undifferenziert gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Disposition.

Rechtlich und wirtschaftlich können solche Fonds sehr wechselvoll gestaltet sein. So können sich etwa Anleger zu Personengesellschaften, z. B. einer Kommanditgesellschaft, zusammenscharen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erkaufen bzw. zu erzeugen. Gemäß dem Fondsobjekt spricht man als nächstes zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmsondervermögen.

Verschiedenartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Bestimmungen des Investmentgesetzes gelten.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie entsprechend der Maxime der Fährnismischung in verschiedenen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Derivatinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachgerecht zu administrieren. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierbei der Name für die Vielfalt der von Investoren eingezahlten Gelder und der dafür eingekauften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen beurkundet. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den alles in allem ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem so genannten Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der emittierten Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentsondervermögens hat dabei für Sie Attribute eines fachkundig gemanagten Depots. Über die gegenständliche Anlagepolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufsprospekte und die Vertragsprämissen verbindliche Information.