Ratgeber für MicroUnternehmen

Das Inflationsrisiko beschreibt die Bedrohung,

Das Inflationsrisiko beschreibt die Bedrohung, dass der Finanzier zufolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Vermögens, zum anderen der tatsächliche Erlös, der mit dem Eigentum erzielt werden soll.

Effektivverzinsung als Ausrichtungsgröße
Rahmenbedingung ist: Eine Preissteigerungsrate von z. B. vier bis fünf Prozent pro Jahr würde in nur sechs Jahren zu einem Geldwertverlust von rund 25 V. H., in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldbesitzs führen.

Als Geldgeber sollten Sie mithin auf die Realverzinsung achten: Darunter versteht man bei fixverzinslichen Anteilscheinen die Verschiedenheit zwischen der Gewinnspanne und der Inflationsrate. In den meisten Wirtschaftslage- und Zinsphasen der Geschichte war in Deutschland bisherig ein positiver Realzins bei Obligationen zu verzeichnen. Berücksichtigt man hingegen ferner die Versteuerung der Vergütung aus Kapitalvermögen, so konnte nicht stets eine Ausgleich des Kaufkraftschwundes erzielt werden.

Aktien als so geheißene Sachwerte entbieten genauso keinen detaillierten Schutz gegen die Inflation. Der Grund dafür: Der Abnehmer sucht generell keinesfalls den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert der Aktie. Je nach Höhe der Inflationsrate und dem umgesetzten Ertrag in Form von Dividendenerlös und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) kann sich eine negative oder eine positive Echtverzinsung ergeben.

Inflationsbeständigkeit von Sachwerten im Vergleich zu Geldwerten
Darüber, in welchem Umfang eine Investition wertpersistent, daraus ergibt sich ungefährdet vor Geldwertschwund ist, kann keine generelle Behauptung getroffen werden. Längerfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte überlegene Anlageergebnisse erzielten und im Zuge dessen wertpersistenter waren als Geldwerte. Ebenso in den üppigen Inflationen und Währungsadaptierungen nach den beiden Weltenbränden zeigten sich Sachwerte beständiger als nominell abhängige Gläubigeransprüche. Dazwischen gab es sehr wohl längere Spannen, in denen vice versa Geldwertanlagen den Sachwertanlagen passender waren.

Mat21

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