Ratgeber für MicroUnternehmen

Das Inflationswagnis ! Geldentwertung, Vermögensschaden

Das Inflationsfährnis beschreibt die Fährnis, dass der Geldgeber angesichts einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Wagnis unterliegt zum einen der Realwert des vorliegenen Besitzes, zum anderen der effektive Profit, der mit dem Kapital erwirtschaftet werden soll.

Realertrag als Orientierungsgröße
Fakt ist: Eine Preissteigerungsrate von z. B. vier bis fünf Prozent jährlich würde in nur sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 V. H., in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldkapitals führen.

Als Geldgeber sollten Sie aufgrund dessen auf die Effektivverzinsung achten: Darunter versteht man bei festverzinslichen Wertpapieren die Abweichung zwischen der Verdienstspanne und der Inflationsrate. In den meisten Konjunkturlage- und Zinsphasen der Geschichte war in der BRD noch ein positiver Realzins bei Schuldverschreibungen zu verzeichnen. Berücksichtigt man jedoch des Weiteren die Versteuerung der Vergütung aus Kapitalbesitz, so konnte nicht immer eine Kompensation des Kaufkraftverlustes erzielt werden.

Aktien als so geheißene Sachwerte bieten ebenfalls keinen eingehenden Schutz gegen die Inflation. Der Grund dafür: Der Kunde sucht größtenteils nicht den Substanzwert, statt dessen den Ertragswert des Wertpapiers. Je nach Höhe der Inflationsrate und dem bewerkstelligten Ertrag in Form von Dividendenausbeute und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) mag sich eine negative oder eine positive Realverzinsung ergeben.

Inflationsstetigkeit von Sachwerten im Vergleich zu Geldwerten
Darüber, in welchem Umfang eine Anlage wertpersistent, das heißt zuverlässig vor Geldwertschwund ist, mag keine generelle Aussage getroffen werden. Längerfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte überlegene Anlageergebnisse erzielten und hierdurch wertbeständiger waren als Geldwerte. Ferner in den extremen Inflationen und Währungsumstellungen nach den beiden Weltkriegen zeigten sich Sachwerte beständiger als nominell untergeordnete Gläubigeransprüche. Mittendrin gab es allerdings längere Zeitspannen, in denen vice versa Geldwertanlagen den Sachwertanlagen überlegen waren.