Ratgeber für MicroUnternehmen

Länderfährnis und Transferfährnis

Länderwagnis und Transferrisiko

Vom Länderwagnis spricht man, sowie ein landfremder Schuldner trotz eigener Liquidität auf Grund fehlender Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erzielen kann.

Das Länderwagnis umfasst auf der einen Seite die Bedrohung einer ökonomischen, zum anderen die Bedrohung einer politischen Instabilität. Solcherart mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Forderung haben, durch von Zahlungsmittelmangel oder Transfereinengungen im Ausland fehlen. Bei Handelspapieren in Fremdwährung mag es eintreffen, dass Sie Auszahlungen in einer Währung erhalten, die zufolge eingetretener Devisenlimitationen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ausbleibende Abdeckungsmöglichkeit
Eine Absicherungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es nicht. Aus dem Gleichgewicht bringende Vorkommnisse im politischen und sozialen System können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Bedienung von Auslandsschulden und zur Zahlungseinstellung eines Landes führen. Politische Ereignisse mögen sich auf dem global ineinander greifenden Geldmittel- und Devisenmarkt manifestieren: Sie mögen dabei börsennotierungsteigernde Impulse geben oder aber Preissturzstimmung fabrizieren. Beispiele für jene Vorkommnisse sind Veränderungen im Verfassungssystem, der Volkswirtschaftsordnung oder der politischen Machtbeziehungen, nationale und internationale Krisensituationen, Putsche und Kriege wie noch durch Naturgewalten ausgelöste Geschehnisse. Ebenso Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben fallweise - je nach den Wirtschaftsprogrammen der an die Regierung kommenden Parteien - Implikationen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Maßgeblichkeit haben die von einigen Ökonomiemagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich dabei um eine Bewertung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings dienen als Resolutionshilfe bei der Beurteilung des Länderfährnisses.