Ratgeber für MicroUnternehmen

Namensaktien, Inhaber aktien

Inhaber aktien
Besitzeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, stattdessen auf den entsprechenden Besitzer. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumswandel ohne besondere Formalien machbar.

Namensaktien
Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Aktienbesitzers in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Unterdies werden Name,

Geburtsdatum, Adresse und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Institution gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen deswegen im Großen und Ganzen Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Anteilseigner mag von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Shareholder generell direkt von der Organisation.

Ein Teilhaber ist nicht verpflichtet, sich in das Aktienbuch verbuchen zu lassen. Er gilt hinterher aber gegenüber der Organisation nicht als Aktienbesitzer, was zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Institution noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Dadurch verliert er ferner sein Wahlrecht. Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Eintragung im Aktienbuch nicht dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Anteilseigner zum Fristende (geheißen: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und fördert in Vernetzung mit einem elektronischen Abarbeitungssystem ferner der Umsetzung von Transaktionen, demgemäß Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in Gestalt von Namensaktien begeben werden, für den Fall, dass der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) können von der Organisation beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Aktieninhaber weiterführend an die Akzeptanz der Institution gebunden ist. Für die in Umlauf setzende Institution sind vinkulierte Namensaktien somit von Nutzen, als sie die Übersicht über den Shareholderskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien jedoch nicht mehrheitlich vor.