Ratgeber für MicroUnternehmen

Steuerliche Darlegung zu Ihrer geplanten Disposition

Betrachten Sie bei der Geschäftsresolution Ihre monetären Verhältnisse darauf, inwiefern Sie zur Zahlung der Zinsen und bei Bedarf kurzzeitigen Tilgung des Kredits auch anschließend in der Lage sind, für den Fall, dass an Stelle der erwarteten Gewinne Verluste vorfallen. Im Einzelnen bestehen besonders folgende Wagnisse:
Entwicklung des Kreditzinssatzes;


Beleihungswertfortfall des Depots vermittels Kursverfall;
Nachschuss aus anderen Solvenzmitteln, um die Deckungsverknüpfung wiederherzustellen und andere Kreditkosten abzugelten (gerade Sollzinsen, welche anhand der beliehenen Papiere nicht besichert werden);
Verkauf der Depotwerte mit Schaden, insoweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht reicht;
Auswertung des kompletten Depotbestands bei Pfandreife;
Pflicht zur Rückzahlung der Restbestandsschulden bei nicht hinreichender Einnahmen aus der Verwertung des Depots.

Auch bei einem Schuldverschreibungsdepot ist eine Beleihung mit Risiken für Sie gekoppelt: Insbesondere bei langlaufenden Kreditbeanspruchung kann eine starke Erhöhung des Kapitalmarktaufzinsungsniveaus zu Kursverlusten führen, so sehr dass die kreditgebende Bank in Sachen Uberschreitung des Beleihungszusammenhangs alternative Abdeckung von Ihnen nachfordern mag. Falls Sie diese Abdeckung nicht herbeiholen können, so ist das Geldinstitut möglicherweise zu einem Verkauf Ihrer Depotwerte angehalten.

Ferner können steuerliche Risiken auf eine Einlage einwirken: Besteuerung beim Finanzier
Als Geldgeber, welcher auf Ertrag und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Verfahrenen Ihrer Einlage berücksichtigen. Letztlich ist der Nettoprofit für Sie von Wichtigkeit, d. h. der Erwerb nach Abzug der Steuern.

Kapitalerlöse sind einkommensteuerpflichtig. Erkundigen Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Darlegung zu Ihrer geplanten Disposition, und eroieren Sie, ob selbige Anlage im Übrigen unter dieser abgesonderten Anschauungsweise Ihren persönlichen Erwartungen genügt. Unterdies ist Ihr Steuerberater wohl die korrekte Anlaufstation. Bitte berücksichtigen Sie im Übrigen, dass die steuerliche Darlegung bei Kursprofit und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber abgeändert werden mag.

Mat21

You are here: Home Ratgeber MicroUnternehmen Finanzmanagement Steuerliche Darlegung zu Ihrer geplanten Disposition