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Existenzgründung - Beratung

Beratung

Bevor Sie ein eigenes Unternehmen gründen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Gründungsunterstützung, die von staatlichen und privaten Institutionen z.T. auch unentgeltlich angeboten werden.


Beratung ist kein Nachhilfeunterricht, Beratung ist Entscheidungshilfe. Informationsdefizite sind immerhin die zweithäufigste Ursache für das frühzeitige Aus junger Unternehmen! Fragen Sie erfahrene Partner und Berater, die sich in Ihrer Branche auskennen, um Rat. Neutrale Beobachter können Ihr Konzept sachlich beurteilen und Sie aufgrund der Erfahrung bei der Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens unterstützen.

Eine erste Beratung sollte zunächst folgende Fragen klären:

  • Ist meine Geschäftsidee Erfolg versprechend?
  • Reichen meine persönlichen und fachlichen Kenntnisse aus?
  • Stimmen meine Markteinschätzungen?
  • Sind meine finanziellen Überlegungen realistisch?
  • Lohnt es sich für mich, das Risiko der Selbständigkeit einzugehen?

Gut zu Wissen

Achten Sie darauf, dass Sie bei Beratungen nicht zu viel Planungsarbeit abgeben und dadurch den Überblick verlieren. Es ist Ihr Unternehmen. Sie müssen die Zügel in der Hand behalten!


Beratung: Investition in die Zukunft

Jeder Gründer startet aus einer individuellen Ausgangsposition heraus in die Selbständigkeit. Qualifikation, familiäres Umfeld, Finanzausstattung, Alter etc. - alle diese Faktoren bedürfen einer eingehenden Erörterung. Sie als Gründer müssen eine Entscheidung treffen können, die auf einer fundierten Faktenlage beruht; Ihr Unternehmen sollte nicht aus einer "Bauchentscheidung" heraus entstehen.

Betrachten Sie Ihre Aufwendungen für Recherchen, Marktanalysen und intensive Beratungsleistungen nicht als Kosten, sondern als eine Investition in Ihr Gründungsvorhaben und damit auch in Ihre persönliche Zukunft.

Quelle: BmWi

Existenzgründung - Gründungswerkstatt

Online-Check "Beratung"

"Was man von einer Sache denkt, kann nie so gut sein wie das, was man von einer Sache weiß," wusste schon der amerikanische Industrielle Jean Paul Getty. Vermeiden Sie, dass Ihr Vorhaben scheitert, weil Sie sich nicht genügend informiert haben. Stellen Sie fest, wie es um Ihren Beratungsbedarf steht.


Der Online-Check des BMWi-Existenzgründungsportals

  • stellt Ihren Informations- und Beratungsbedarf fest.
  • beantwortet die wichtigsten Fragen zu (fast) jedem Gründungsschritt.
  • bietet Ihnen weiterführende Informationen und Beratungseinrichtungen.

Für die Bearbeitung des Online-Checks benötigen Sie ca. 30-40 Minuten.

Beachten Sie bitte, dass Ihre Daten nicht gespeichert werden. Drucken Sie die jeweiligen Auswertungen daher am besten aus.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Das BMWi-Existenzgründungsportal-Team

Hier geht's zum

Quelle: BmWi

Finanzielle Hilfen für Existengründer

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen.

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen

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Mat21