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Finanzielle Hilfen für Existengründer

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen.

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen

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Existenzgründungsförderung leicht rückläufig

Bei den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung entspricht der
bisherige Ausgabenverlauf weitgehend den Planungen. In der Existenzgründungsförderung
kommt die Ausfinanzierung des Existenzgründungszuschusses
voran und dürfte 2009 mit Jahresausgaben von etwa 25 Mill. EUR ihren
Abschluss finden. Derzeit befinden sich noch 15.000 Existenzgründer im Förderbestand.
Der finanzielle Mehrbedarf von 5 Mill. EUR wird aus den Mitteln
des Gründungszuschusses gedeckt. Dort gehen die monatlichen Zugänge
wie schon im Vorjahr tendenziell leicht zurück und liegen derzeit bei knapp
unter 10.000. Rund 120.000 Existenzgründer erhalten aktuell den Gründungszuschuss.
Wegen der rückläufigen Zahl an Zugängen blieben die bisherigen
Ausgaben um 57 Mill. EUR (13,8 %) unter den Planungen.

Quelle:  arbeitsagentur, Quartalsbericht 2009

Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Die Gründerperson

Es gibt viele gute Gründe dafür, sich beruflich selbständig zu machen: eigenverantwortlich entscheiden zu können, eigene Ideen umzusetzen, Erfolg zu haben oder auch seine Arbeitszeit frei einzuteilen.


Es gibt aber auch viele gute Gründe dafür, zunächst einmal genau zu überlegen, ob man tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet ist. Ein Unternehmen zu führen ist schließlich keine Kleinigkeit, selbst wenn es nur ein Ein-Personenunternehmen ist. Orientieren Sie sich an den Eigenschaften erfolgreicher Unternehmer. Sie verfügen beispielsweise über Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Kreativität und Risikobewusstsein. Sie kennen ihren Markt und wissen, wie sie mit ihren Kunden umgehen müssen. Hinzu kommen fachliches und kaufmännisches Know-how - die Grundvoraussetzungen für jedes erfolgreiche unternehmerische Handeln.

Beruflich selbständig: Wunsch oder Notlösung?


Die berufliche Selbständigkeit verändert nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den Ihrer Familie. Sie sind auf sich selbst gestellt und müssen tagtäglich im wahrsten Sinne des Worte etwas unternehmen, um am Markt zu bleiben und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Viele Gründerinnen und Gründer erfüllen sich mit ihrer Selbständigkeit einen Traum und sind mit ihrer Entscheidung zufrieden. Andere betrachten ihre Existenzgründung als Notlösung.

Versuchen Sie, so genau wie möglich festzustellen, warum Sie sich selbständig machen möchten und ob Sie tatsächlich das "Zeug" zur Unternehmerin oder zum Unternehmer haben. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und sprechen Sie zum Beispiel mit Beratern der Kammern, mit befreundeten Selbständigen und mit Familienangehörigen.

 

Quelle: BmWi

Mat21

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