Ratgeber für MicroUnternehmen

Im Zuge einer Optionsanleihe mag es

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (auch exchangeable bonds benannt) sind Schuldverschreibungen, welche dem Eigentümer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Geldgeber erhält insoweit nicht Aktien der Gesellschaft, die die Obligation emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Herkömmliche Optionsanleihen funktionieren verwandt wie Wandelobligationen: Auch sie integrieren ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, freilich nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Anleihe.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Anleger das Recht zur Akquisition von Aktien oder ebenfalls anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögenswerten in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Der Optionsschein kann uneingeschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Aushändigung des Optionsscheins zu im Voraus bestimmten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann auch ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe selbst wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe mag es aus diesem Grund bis zu drei unterschiedliche Börsennotierungen geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich nicht einzig auf Aktien, sondern ebenso auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Aussicht auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte andere Anleihe zu einem festgelegten Börsenkurs zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines auserkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.

Mat21

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