Ratgeber für MicroUnternehmen

Anteilseigner nicht verpflichtet das Aktienbuch einpflegen zu lassen

Eigner aktien
Eigneraktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Eigner. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumswandel ohne besondere Formsachen realisierbar.

Namensaktien
Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Teilhabers in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Gesellschaft gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können folglich überwiegend Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Teilhaber kann von der Firma Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Informationen begehren. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktienbesitzer größtenteils direkt von der Organisation.

Ein Anteilseigner ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch eintragen zu lassen. Er gilt hernach aber gegenüber der Firma nicht als Aktionär, welches zur Folge hat, dass er weder Daten von der Firma noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Damit verliert er gleichfalls sein Stimmrecht. Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Registrierung im Aktienregister nicht dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktionär zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und dient in Verknüpfung mit einem elektronischen Ausführungssystem ebenso der Abarbeitung von Transaktionen, demzufolge Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in Deutschland stets dann in der Art von Namensaktien ausgegeben werden, sowie der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Teilhaber darüber hinaus an die Affirmation der Organisation gebunden ist. Für die in Umlauf setzende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Benefit, als sie die Übersicht über den Aktieninhaberskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht vielerorts vor.

Mat21

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