Ratgeber für MicroUnternehmen

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier,

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Mitbesitzerpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Teilhaber wird Teilhaber am Aktienkapital und dadurch Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens.

Die folgenden Absätze behandeln die Aktien deutscher Großunternehmen. Die Rechte, über die Sie als Aktieninhaber einer fremdstaatlichen Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Nationalstaates.

Aktienbesitzer ist Mitbesitzer - nicht Kreditgeber
Als Eigentümer einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Handelspapier - Gläubiger, sondern Mitinhaber der Einrichtung, welche die Aktien ausgibt. Daraus basieren zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, gleichwohl auch Pflichten. Darunter ist gerade die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu akzeptieren; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag zuzüglich gegebenenfalls ein Aufpreis (Aufschlag), eingeschränkt. Nebenpflichten sind bei festgelegten Aktienarten möglich; sie müssen hierbei in der Urkunde im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen
Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei Erlösquellen: zum einen Gewinnanteilsausschüttungen, zum anderen Kursgewinne. Die Aktie ist allerdings ein Eventualitätspapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationserträge noch - in der Regel - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt gleichwohl eine Dividendenzahlung, so steht Ihnen insgesamt ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist nicht gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten existieren für die emittierende Institution vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Präsentation des Unternehmensanteils (Nennwert/Stückaktien) wie noch bezüglich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung betreffend der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und limitier ggf. die unentwegte freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Fungibilität) ein.

Mat21

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