Ratgeber für MicroUnternehmen

"Fonds" sind besitz zur kollektiven Disposition

"Fonds" sind ganz generell gesprochen Besitz zur kollektiven Disposition.

Legal und kommerziell mögen solche Fonds sehr differenzierend gestaltet sein. So können sich beispielsweise Investoren zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, zusammentun, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu kaufen bzw. zu gestalten. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man darauffolgend beispielsweise von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmsondervermögen.

Alternativ gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Regelungen des Investmentgesetzes gültigkeit besitzen.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitaldispositionfirma oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie gemäß der Funktionsweise der Risikomischung in voneinander abweichenden Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und professionell zu verwalten. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist damit der Begriff für die Vollständigkeit der von Investoren eingezahlten Gelder und der dafür käuflich erworbenen Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Sondervermögen. Ihr Anteil am Kapital des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Verhältnis der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), geteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentfonds hat dabei für Sie Eigenschaften eines kompetent gemanagten Depots. Über die konkrete Anlagepolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragsbedingungen verbindliche Information.

Mat21

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